Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, ist hanki vs. HANKI GmbH nach Setzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder hanki vs. HANKI GmbH einen höheren Schaden nachweist.
Von hanki vs. HANKI GmbH auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit hanki vs. HANKI GmbH geschlossene Verträge oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus ohne Zustimmung von hanki vs. HANKI GmbH an Dritte zu übertragen.
Die Daten des Kunden werden – soweit notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Der Kunde erklärt sich durch Vertragsschluss damit einverstanden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Göttingen, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Letztes Update: Göttingen, 10. April 2026